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Einen Immobilienkredit in der Steuererklärung in Luxemburg absetzen
News

Publié le 11 September 2023

Einen Immobilienkredit in der Steuererklärung in Luxemburg absetzen!

Die Schuldzinsen aus einem Immobilienkredit können Sie in Ihrer Steuererklärung in Luxemburg absetzen. 

Die Höhe der abzugsfähigen Schuldzinsen hängt davon ab, ob der Steuerpflichtige die Immobilie schon bezogen hat oder nicht. 
Den Fall gesetzt, die Immobilie sei noch nicht bewohnt, dann sind die Schuldzinsen bis zum tatsächlichen Bezug der Wohnung, durch den Steuerpflichtigen, in luxemburgischen Steuererklärung vollständig abzugsfähig. 

Sobald, die Immobilie vom Steuerpflichtigen bewohnt wird, gilt jedoch ein eingeschränkter Betrag an abzugsfähigen Schuldzinsen. Dieser Betrag ist abhängig vom Zeitpunkt des Einzugs. 
 

Seit 2023, gelten folgende Höchstbeträge für das Absetzen eines Immobilienkredits: 

Im Jahr des Einzugs und in den fünf darauffolgenden Jahren könne Sie Schuldzinsen eines Immobilienkredits in Höhe von 3.000€ absetzen. Die fünf anschließenden Jahre können Sie 2.250€ abziehen und danach sind noch 1.500€ Schuldzinsen in der Steuererklärung in Luxemburg abzugsfähig. 

Der Höchstbetrag wird mit der Anzahl an Personen im Haushalt multipliziert.
 
Beispiel 1:
Am 6. Mai 2017 kaufen zwei Ehegatten mit ihren beiden minderjährigen Kindern ein Einfamilienhaus. Um ihr Haus zu finanzieren, nahmen sie am 6. Mai 2017 einen Kredit auf, der eine Zinsbelastung von 9.500 € verursachte. Sie wohnen vom selben Tag an in ihrem Haus.

In der Steuererklärung in Luxemburg abzugsfähige Zinsen 4 x 2.250€ = 9.000€
 

Mit taxx.lu wird das Absetzen eines Immobilienkredits zum Kinderspiel!

 
Um Ihren Immobilienkredit auf Ihrer Steuererklärung in Luxemburg, dem Formular 100, einzutragen, müssen Sie auf taxx.lu, zuerst zum Formular „Steuersituation“ gehen und dort das passende Kästchen in der Kategorie „Immobilien in 2023“ ankreuzen. 

Danach können Sie das Formular „Immobilien“ ausfüllen, um Ihren Immobilienkredit abzusetzen. Die notwendigen Informationen finden Sie auf dem jährlichen Zertifikat Ihrer Bank. 
 
Wenn Sie im Laufe des Jahres in Ihre Immobilie einziehen, dann müssen Sie nur das Datum Ihres Einzugs bei taxx.lu angeben und das System verrechnet automatisch den in ihrer Steuererklärung abzugsfähigen Betrag.

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