Dernière actualisation le 14 February 2024
Wie wird der abzugsfähige Höchstbetrag für eine Restschuldversicherung (Einmalprämie) berechnet?
Der Höchstbetrag für eine Restschuldversicherung (Einmalprämie) wird wie folgt berechnet :
- 6.000€ + 1.200€ für jedes Kind im Haushalt.
- Zusätzliche 8% für jedes Jahr nach dem 30. Lebensjahr des Versicherungsnehmers.
Hier ein Beispiel:
Eine vierköpfige Familie :
- Die Mutter, 38 Jahre alt,
- Der Vater, 40 Jahre alt
- Zwei Kinder
Sie können insgesamt bis zu 24.960 € absetzen.
Erklärungen:
Zuschlag für den 40-jährigen Vater :
- 6 000€ + 2 x 1 200 € = 8 400 €
- 8 % x 10 x 8 400 € = 6 720 €.
Aufschlag für die 38-jährige Mutter :
- 6 000 €
- 8 % x 8 x 6.000 € = 3.840 €.
Gut zu wissen! Eine Restschuldversicherung mit Einmalprämie können Sie alle 5 Jahre in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung für Ihren Hauptwohnsitz absetzen. Damit können Sie einen Teil eines Immobilienkredits heute und einen weiteren Teil in 5 Jahren abdecken und gleichzeitig die Steuervorteile voll ausnutzen.