Dernière actualisation le 14 February 2024
Wie wird ausländisches Einkommen in Luxemburg besteuert?
Als in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtiger müssen Sie Ihr gesamtes Einkommen, sowohl aus Luxemburg als auch aus dem Ausland, angeben.
Wenn Sie als Grenzgänger einem in Luxemburg steuerlich Ansässigen gleichgestellt werden möchten, müssen Sie ebenfalls Ihr gesamtes Einkommen in Luxemburg angeben, d. h. sowohl Ihr luxemburgisches als auch Ihr ausländisches Einkommen.
Wie werden sie besteuert?
Keine Panik, Doppelbesteuerung ist in der Europäischen Union verboten Gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen, die zwischen den betreffenden Ländern geschlossen wurden, werden die ausländischen Einkünfte bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt.
Dieser Steuersatz wird dann nur auf Ihr luxemburgisches Einkommen angewendet.
Beispiel:
Luxemburgische Einkünfte: 50 000 Euro.
Ausländische Einkünfte: 30 000 Euro.
Durchschnittlicher Steuersatz in Steuerklasse 1: 26%.
50.000 * 26% = 13.000 Euro Steuern
Wie werden sie besteuert?
Keine Panik, Doppelbesteuerung ist in der Europäischen Union verboten Gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen, die zwischen den betreffenden Ländern geschlossen wurden, werden die ausländischen Einkünfte bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt.
Dieser Steuersatz wird dann nur auf Ihr luxemburgisches Einkommen angewendet.
Beispiel:
Luxemburgische Einkünfte: 50 000 Euro.
Ausländische Einkünfte: 30 000 Euro.
Durchschnittlicher Steuersatz in Steuerklasse 1: 26%.
50.000 * 26% = 13.000 Euro Steuern