Dernière actualisation le 21 January 2022
Wie werden erhaltene Dividenden besteuert?
Dividenden sind zu 50% steuerbefreit, wenn sie von einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft (S.A, S.A.R.L usw.) ausgeschüttet werden, die ihren Sitz in einem der folgenden Länder hat :
in Luxemburg oder ;
in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder ;
in einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg abgeschlossen hat.
Sie müssen auch das Modell 180 ausfüllen, wenn Sie Dividenden erhalten, die von luxemburgischen oder ausländischen Gesellschaften ausgeschüttet werden, die in einem Land ansässig sind, mit dem Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.
Sie profitieren von einem Freibetrag von 1.500 Euro pro Jahr, der für alle während des Jahres erhaltenen Einkünfte aus beweglichem Kapital (Zinsen und steuerpflichtige Dividenden) gilt.
in Luxemburg oder ;
in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder ;
in einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg abgeschlossen hat.
Sie müssen auch das Modell 180 ausfüllen, wenn Sie Dividenden erhalten, die von luxemburgischen oder ausländischen Gesellschaften ausgeschüttet werden, die in einem Land ansässig sind, mit dem Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.
Sie profitieren von einem Freibetrag von 1.500 Euro pro Jahr, der für alle während des Jahres erhaltenen Einkünfte aus beweglichem Kapital (Zinsen und steuerpflichtige Dividenden) gilt.
Beispiel :
In Luxemburg erhaltene Dividenden:
Formular 180 ausfüllen
Geben Sie auf taxx.lu die Summe der Spalte 7 für die von luxemburgischen Gesellschaften erhaltenen Dividenden im Feld "Erträge aus Aktien, Kapitaleinnahmen, Genussscheinen oder sonstigen Beteiligungen an Organismen mit kollektivem Charakter und sonstige Erträge (Bruttobetrag - Freistellung von 50 %)" an.
Dividenden, die in der Europäischen Union oder in einem Land, das mit Luxemburg ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat, vereinnahmt werden:
Formular 180 ausfüllen
Geben Sie auf taxx.lu die Summe der Spalte 7 für die erhaltenen Dividenden im Feld " a) Einkünfte aus Wertpapieren aus Staaten, mit denen Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat (Bruttobetrag - 50 % Freistellung)" an.
Dividenden, die in einem Land bezogen werden, mit dem Luxemburg kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat:
Geben Sie auf taxx.lu die Summe der erhaltene Dividenden im Feld "b) Erträge aus Wertpapieren aus nicht unter a) bezeichneten Staaten (Bruttobetrag)" an.
In Luxemburg erhaltene Dividenden:
Formular 180 ausfüllen
Geben Sie auf taxx.lu die Summe der Spalte 7 für die von luxemburgischen Gesellschaften erhaltenen Dividenden im Feld "Erträge aus Aktien, Kapitaleinnahmen, Genussscheinen oder sonstigen Beteiligungen an Organismen mit kollektivem Charakter und sonstige Erträge (Bruttobetrag - Freistellung von 50 %)" an.
Dividenden, die in der Europäischen Union oder in einem Land, das mit Luxemburg ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat, vereinnahmt werden:
Formular 180 ausfüllen
Geben Sie auf taxx.lu die Summe der Spalte 7 für die erhaltenen Dividenden im Feld " a) Einkünfte aus Wertpapieren aus Staaten, mit denen Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat (Bruttobetrag - 50 % Freistellung)" an.
Dividenden, die in einem Land bezogen werden, mit dem Luxemburg kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat:
Geben Sie auf taxx.lu die Summe der erhaltene Dividenden im Feld "b) Erträge aus Wertpapieren aus nicht unter a) bezeichneten Staaten (Bruttobetrag)" an.