Zuletzt aktualisiert am 24 January 2022
Wie hoch sind die abzugsfähigen Beträge für nachhaltige Mobilität?
WICHTIG: Diesen Freibetrag ist ab dem Steuerjahr 2021 nicht mehr möglich.
5,000 Euro beim Kauf eines Null-Emissionen-Autos, das ausschließlich elektrisch oder mit Wasserstoff/Brennstoffzellen betrieben wird
300 Euro beim Kauf eines Fahrrades oder eines Elektrofahrrades
2.500 Euro beim Kauf eines aufladbaren Hybridautos mit maximal 50 g CO2/km.
Die Prämien können nicht mit den steuerlichen Abzügen für nachhaltige Mobilität kumuliert werden.
Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen :
https://guichet.public.lu/fr/citoyens/impots-taxes/detention-vehicule/mobilite-durable/deduction-mobilite-durable.html
https://guichet.public.lu/fr/entreprises/sectoriel/transport/secteur-routier/deduction-mobilite-durable-2019.html
5,000 Euro beim Kauf eines Null-Emissionen-Autos, das ausschließlich elektrisch oder mit Wasserstoff/Brennstoffzellen betrieben wird
300 Euro beim Kauf eines Fahrrades oder eines Elektrofahrrades
2.500 Euro beim Kauf eines aufladbaren Hybridautos mit maximal 50 g CO2/km.
Die Prämien können nicht mit den steuerlichen Abzügen für nachhaltige Mobilität kumuliert werden.
Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen :
https://guichet.public.lu/fr/citoyens/impots-taxes/detention-vehicule/mobilite-durable/deduction-mobilite-durable.html
https://guichet.public.lu/fr/entreprises/sectoriel/transport/secteur-routier/deduction-mobilite-durable-2019.html