Dernière actualisation le 23 February 2024
Welches Formular soll ich zwischen 100 und 163 einreichen?
Wichtig! Das System von taxx.lu wird Ihnen (nach der Zahlung) mitteilen, welches Formular Sie für Ihre Steuersituation einreichen müssen. Nur eines der beiden Formulare muss eingeschickt werden!
Das Formular 163 und das Formular 100 sind Steuererklärungsdokumente, mit denen Sie Ihr Einkommen und Ihre abzugsfähigen Ausgaben angeben. Mit beiden Formularen können Sie Rückerstattungen beantragen oder unbezahlte Steuerschulden begleichen. Trotz ihrer Unterschiede hat das Einreichen des Formulars 163 oder des Formulars 100 keinen Einfluss auf das steuerliche Endergebnis.
Es ist entscheidend, die Unterscheidungen zu beachten:
- Formular 163: Eine knappe, 6-seitige Version, die als "Jahresabrechnung" bezeichnet wird..
- Formular 100: Ein 20-seitiges Dokument, das als 'Steuererklärung' bezeichnet wird.
Die Wahl des richtigen Formulars hängt von der Komplexität Ihrer Situation ab.
Sie müssen das Formular 100 ausfüllen, wenn :
- das zu versteuernde Einkommen des Haushalts 100.000 € pro Jahr übersteigt.
- bei einer Kumulierung mehrerer Vergütungen (Löhne und/oder Renten), wenn das zu versteuernde Einkommen 36.000 € für Steuerpflichtige der Steuerklassen 1 und 2 und 30.000 € für Steuerpflichtige der Steuerklasse 1a übersteigt.
- für nicht in Luxemburg ansässige Personen, wenn Sie zu einem festen Steuersatz besteuert werden.
Oder wenn Ihr in Luxemburg zu versteuerndes Einkommen nicht der Quellensteuer unterliegt, wie zum Beispiel bei:__.
- Einkünfte aus der Ausübung eines freien Berufs
- Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien
- Lohneinkommen, das von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlt wird, oder Renten, die von ausländischen Pensionsfonds gezahlt werden.
- steuerpflichtige Einkünfte, die mehr als 1.500 € Nettoeinkünfte aus Wertpapieren umfassen, die der Quellensteuer unterliegen.
- steuerpflichtige Einkünfte, die mehr als 1.500 € an Sitzungsgeldern umfassen.
- nicht getrennt lebende Ehepartner, von denen einer ein gebietsansässiger und der andere ein gebietsfremder Steuerzahler ist, die sich für die gemeinsame Veranlagung entschieden haben und denen auf ihrer Quellensteuerkarte vorläufig die Steuerklasse 2 zugewiesen wurde.
Wenn Sie keine der oben genannten Bedingungen erfüllen und die Steuerbehörde Sie nicht ausdrücklich aufgefordert hat, das Formular 100 einzureichen, wählen Sie das Formular 163.
Das Formular 163** oder "Jahreserklärung " ist eine vereinfachte Steuererklärung.
Dieses Formular wird insbesondere in den folgenden Fällen verwendet:
- wenn ein Student seine berufliche Laufbahn im Laufe des Jahres beginnt.
- wenn der Steuerpflichtige, Arbeitnehmer oder Rentner, im Laufe des Jahres Perioden mit schwankenden oder keinen monatlichen Bezügen hatte.
- wenn der nichtansässige Arbeitnehmer während des Steuerjahres weniger als neun aufeinanderfolgende Monate in Luxemburg arbeitet.
- bei einer Änderung der familiären Situation, die eine Steueränderung zur Folge hat, z.B. die Geburt eines Kindes bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen mit Wechsel von Steuerklasse 1 zu Steuerklasse 1A im Laufe des Jahres.....
Das Formular 163 muss an das für Sie zuständige RTS-Büro geschickt werden. Um herauszufinden, welches RTS-Büro für Sie zuständig ist, können Sie unseren Simulator verwenden.