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Zusatzrente

Zuletzt aktualisiert am 14 February 2024

Welche verschiedenen Arten von Altersvorsorgeplänen sind absetzbar?

In Luxemburg gibt es 3 Arten von Altersvorsorgeplänen:


1. Öffentlicher Altersvorsorgeplan:

Wenn Sie in Luxemburg beschäftigt sind, zahlen Sie automatisch in das öffentliche Sozialversicherungssystem ein. Ein Teil dieses Beitrags wird zur Finanzierung eines öffentlichem Altersvorsorgeplan verwendet, von dem jeder derzeitige oder ehemalige luxemburgische Arbeitnehmer profitieren kann, wenn er das Rentenalter von 65 Jahren erreicht. In diesem Alter wird Ihnen eine staatliche Rente gewährt. Sie können die Summe dieser Beiträge auf Ihrer jährlichen Gehaltsbescheinigung finden.
Leider können Sie diese Beiträge nicht absetzen.

2. Betriebliche Altersvorsorge:

Dieser Plan wird von bestimmten Unternehmen eingerichtet. Er wird hauptsächlich von Ihrem Arbeitgeber finanziert. Neben den Beiträgen Ihres Arbeitgebers haben Sie auch die Möglichkeit, einen persönlichen Beitrag zu leisten.
Der abzugsfähige Betrag ist auf Ihrer Gehaltsbescheinigung unter "Zusatzrentensystem (LRCP / RCP)" aufgeführt.
Maximaler Abzug: 1.200 € pro Jahr.

3. Zusatzrentenversicherung:

Diese freiwillige private Altersvorsorge bietet Einzelpersonen die Möglichkeit, ihre Rente zu erhöhen und ihre Steuern zu senken.
Die Höhe des abzugsfähigen Betrags ist auf dem Versicherungsschein Ihrer Versicherungsgesellschaft angegeben.
Maximaler Abzug: 3.200 € pro Steuerzahler.

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