Dernière actualisation le 15 February 2024
Was kann ich im Jahr des Erwerbs meines Hauptwohnsitzes absetzen?
Hauptwohnsitzes absetzen?
Für das Jahr, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz erworben haben, können Sie Folgendes abziehen:
Für das Jahr, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz erworben haben, können Sie Folgendes abziehen:
- die Zinsen für Ihren Immobilienkredit
- die Rechnung des Notars für die Eröffnung des Kredits (+- 3.000 - 5.000€)
- die Bankprovision
Die Rechnung des Notars für die Eintragungskosten (Erwerb der Immobilie) ist nicht absetzbar.