Zuletzt aktualisiert am 18 January 2022
Was ist eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung dient zur Absicherung der Rückzahlung eines Immobilienkredites von einer Immobilie zur Eigennutzung.
Das heißt also, um für den Fall des Todes oder Invalidität vorzusorgen und den Hinterbliebenen keine Schulden zu hinterlassen, kann man eine Restschuldversicherung abschließen und diese dann auch in der Steuererklärung in Luxemburg absetzen.
Es muss jedoch zwischen zwei Fällen unterschieden werden:
Jährliche Zahlung der Restschuldversicherung:
Bei der jährlichen Zahlung der Restschuldversicherung, fällt der absetzbare Betrag für die Restschuldversicherung unter den normalen absetzbaren Betrag von 672 € pro Person, der insgesamt für alle absetzbaren Versicherungen und Schuldzinsen gilt.
Einmalige Zahlung der Restschuldversicherung:
Mit der einmaligen Zahlung kommt es zu einer Erhöhung des abzugsfähigen Höchstbetrags der Sonderausgaben.
In diesem Fall ist der absetzbare Betrag, auf den Wert der einmaligen Zahlung begrenzt, ohne jedoch 6.000€ zu überschreiten. Außerdem erhöht sich der Höchstbetrag für jedes Kind im Haushalt um 1.200€ und es werden 8% pro Lebensjahr über 30 hinzugezählt.
Das heißt also, um für den Fall des Todes oder Invalidität vorzusorgen und den Hinterbliebenen keine Schulden zu hinterlassen, kann man eine Restschuldversicherung abschließen und diese dann auch in der Steuererklärung in Luxemburg absetzen.
Es muss jedoch zwischen zwei Fällen unterschieden werden:
Jährliche Zahlung der Restschuldversicherung:
Bei der jährlichen Zahlung der Restschuldversicherung, fällt der absetzbare Betrag für die Restschuldversicherung unter den normalen absetzbaren Betrag von 672 € pro Person, der insgesamt für alle absetzbaren Versicherungen und Schuldzinsen gilt.
Einmalige Zahlung der Restschuldversicherung:
Mit der einmaligen Zahlung kommt es zu einer Erhöhung des abzugsfähigen Höchstbetrags der Sonderausgaben.
In diesem Fall ist der absetzbare Betrag, auf den Wert der einmaligen Zahlung begrenzt, ohne jedoch 6.000€ zu überschreiten. Außerdem erhöht sich der Höchstbetrag für jedes Kind im Haushalt um 1.200€ und es werden 8% pro Lebensjahr über 30 hinzugezählt.