Zuletzt aktualisiert am 15 February 2024
Von welchen Steuererleichterungen kann ich bei einem Immobilienverkauf profitieren?
Beim Verkauf einer Immobilie (bebaut oder nicht) müssen zwei Fälle unterschieden werden:
1. Spekulationsgewinn
Von Spekulationsgewinn spricht man, wenn die Investition ausschließlich mit dem Ziel getätigt wurde, kurzfristig wieder zu verkaufen und einen Gewinn aus dem Verkauf zu erzielen. Unter "kurzfristig" versteht die Steuerbehörde, dass es sich um eine spekulative Investition handelt, wenn der Kauf und Verkauf einer Immobilie innerhalb eines Zeitraums von weniger als zwei Jahren erfolgt.
Der Spekulationsgewinn wird dann wie folgt berechnet:
Von Spekulationsgewinn spricht man, wenn die Investition ausschließlich mit dem Ziel getätigt wurde, kurzfristig wieder zu verkaufen und einen Gewinn aus dem Verkauf zu erzielen. Unter "kurzfristig" versteht die Steuerbehörde, dass es sich um eine spekulative Investition handelt, wenn der Kauf und Verkauf einer Immobilie innerhalb eines Zeitraums von weniger als zwei Jahren erfolgt.
Der Spekulationsgewinn wird dann wie folgt berechnet:
Verkaufspreis - Anschaffungspreis = Spekulationsgewinn.
Der Spekulationsgewinn wird nach dem progressiven Tarif besteuert, d. h. nach dem "normalen" Tarif.
2. Gewinn aus der Veräußerung
Der Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie wird als Veräußerungsgewinn betrachtet, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwei Jahre beträgt.
In diesem Fall wird der Veräußerungsgewinn wie folgt ermittelt:
Verkaufspreis - Neubewerteter Kaufpreis = Veräußerungsgewinn.
Dieser Veräußerungsgewinn wird mit dem halben globalen Steuersatz (halber Durchschnittssteuersatz) besteuert, also maximal mit 21%.
Von dem Veräußerungsgewinn können auch bestimmte Freibeträge abgezogen werden, ohne dass ein negatives Einkommen entstehen kann.
Alle 10 Jahre stehen jedem Steuerpflichtigen 50.000 Euro zu, erhöht auf 100.000 Euro für Ehegatten und Partner, die gemeinsam veranlagt werden. Beachten Sie, dass der Betrag reduziert wird, wenn Sie in den** letzten zehn Jahren bereits von diesem Freibetrag profitiert haben.**.
Im Falle einer Erbschaft wird ein Freibetrag von 75.000 Euro gewährt, wenn die durch Erbschaft in direkter Linie erworbene Immobilie den Hauptwohnsitz des Elternteils darstellte.
Beispiel:
Yannick und seine Frau verkaufen ihren Zweitwohnsitz. Sie haben sie 2016 zum Preis von 500.000 Euro gekauft. Heute verkaufen sie ihn zum Preis von 800.000 Euro. Der Wohnsitz wurde auf einen Preis von 600.000 Euro neu bewertet.
Yannick und seine Frau sind zum Gesamtsteuersatz von 30 % steuerpflichtig. Sie haben in den letzten zehn Jahren keine
Steuererleichterungen in Anspruch genommen.
Haltedauer
2021 - 2016 = 5 Jahre, die 2-Jahres-Frist ist also eingehalten.
Kapitalgewinn
800.000 - 600.000 = 200.000 Euro.
Abschlag
200.000 - (50.000*2) = 100.000 Euro.
Steuer auf den Verkauf
100.000 * 15% = 15.000 Euro