Frais d'obtention

Dernière actualisation le 11 January 2023

Professionelle Kleidung

Sie können ausschließlich für berufliche Zwecke verwendete Kleidung, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wird, absetzen.
Zum Beispiel die Kleidung eines angestellten Rechtsanwalts, die Kleidung einer angestellten Krankenschwester. Anzüge und Maßanzüge gelten nicht als Berufskleidung.

Ein Kaufnachweis (Rechnung) sollte beigefügt werden.

Bitte beachten Sie! Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass die Summe der Werbungskosten über 540 Euro liegt. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, dann tragen Sie nichts vor: 540 Euro werden automatisch abgezogen.

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