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Zuletzt aktualisiert am 11 January 2023

Beiträge zu Arbeitskammern und Gewerkschaften

Sie können Ihre Beiträge an luxemburgische Kammern und Gewerkschaften (z.B. OGBL, LCGB...usw.) absetzen.
Bitte beachten Sie! Damit dies vorteilhaft ist, muss die Summe der Werbungskosten höher als 540 Euro sein. Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, brauchen Sie nichts vorzutragen: 540 Euro werden automatisch abgezogen.

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