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Zuletzt aktualisiert am 11 January 2023

Arbeitsinstrumente

Sie können Ausgaben für Arbeitsmittel absetzen, die für Ihre Beschäftigung notwendig sind, für die Sie aber keine Erstattung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
Für einen Computer, der zu 90 % oder mehr für berufliche Zwecke genutzt wird:

  • Liegt der Betrag unter 870 €, genügt es, den tatsächlichen Betrag anzugeben.
  • Beträgt der Betrag mehr als 870 €, beträgt die übliche Nutzungsdauer drei Jahre.

Beispiel: Für einen Computer, der 2.100 € kostet, geben Sie 700 € an.

Letztendlich entscheiden jedoch die Steuerbehörden, ob diese Kosten absetzbar sind oder nicht.

Bitte beachten Sie! Damit dies vorteilhaft ist, muss die Summe der Werbungskosten höher als 540 Euro sein. Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, brauchen Sie nichts vorzutragen: 540 Euro werden automatisch abgezogen.

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