Zuletzt aktualisiert am 26 April 2022
Frist für die Abgabe von Steuererklärungen
Die Steuerverwaltung fordert Sie auf, Ihre Steuererklärung bis zum 31. März einzureichen.
Formular 100 :
Die Steuerverwaltung fordert Sie auf, Ihre Steuererklärung bis zum 31. März einzureichen.
Wenn Sie sie jedoch nach dem 31. März einreichen, sollte diese im Prinzip akzeptiert werden.
Bei einer verspäteten Einreichung (also nach dem 31. März) kann es jedoch sein, dass die Bearbeitungsfrist für Ihre Steuererklärung länger ist.
Nichtansässige Steuerpflichtige, die vor dem 1. Januar des Steuerjahres geheiratet haben und ihre Steuerklasse ändern möchten, müssen ihre Steuererklärung vor dem 31. März einreichen, da sie sonst automatisch in Steuerklasse 1 veranlagt werden.
Formular 163 :
Die Frist ist der 31. Dezember und grundsätzlich akzeptiert die Steuerverwaltung nach diesem Datum keine Formulare 163 mehr.
Die Steuerverwaltung fordert Sie auf, Ihre Steuererklärung bis zum 31. März einzureichen.
Wenn Sie sie jedoch nach dem 31. März einreichen, sollte diese im Prinzip akzeptiert werden.
Bei einer verspäteten Einreichung (also nach dem 31. März) kann es jedoch sein, dass die Bearbeitungsfrist für Ihre Steuererklärung länger ist.
Nichtansässige Steuerpflichtige, die vor dem 1. Januar des Steuerjahres geheiratet haben und ihre Steuerklasse ändern möchten, müssen ihre Steuererklärung vor dem 31. März einreichen, da sie sonst automatisch in Steuerklasse 1 veranlagt werden.
Formular 163 :
Die Frist ist der 31. Dezember und grundsätzlich akzeptiert die Steuerverwaltung nach diesem Datum keine Formulare 163 mehr.