Veröffentlicht am 03 January 2020
Welches ist mein zuständiges Steuerbüro?
- die Registrierung, Kontrolle und Festsetzung der geschuldeten Steuer auf der Grundlage des Modells 100,
- die Festsetzung der Vorschüsse,
- Ausstellung von Bescheinigungen über Einkommen oder Wohnsitz,
- die Verwaltung von Identifikationsdaten sowie die Verwaltung von Sekundär- und anderen Bankdaten.
Nicht ansässige Steuerzahler sollten sich an die folgenden Bureaus wenden:
- „Luxemburg X", für Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland (außer Frankreich und Deutschland)
- Luxemburg Y", für in Frankreich ansässige Steuerpflichtige
- „Luxemburg Z", für in Deutschland ansässige Steuerpflichtige