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Veröffentlicht am 03 January 2020

Welches ist mein zuständiges Steuerbüro?

In Luxemburg gibt es 28 Steuerbureaus für Privatpersonen. 

An welches Bureau Sie sich wenden sollten, hängt grundsätzlich von Ihrer Wohngemeinde ab.
Diese Finanzämter sind u.a. zuständig für

  • die Registrierung, Kontrolle und Festsetzung der geschuldeten Steuer auf der Grundlage des Modells 100, 

  • die Festsetzung der Vorschüsse, 

  • Ausstellung von Bescheinigungen über Einkommen oder Wohnsitz, 

  • die Verwaltung von Identifikationsdaten sowie die Verwaltung von Sekundär- und anderen Bankdaten.

 
Nicht ansässige Steuerzahler sollten sich an die folgenden Bureaus wenden:

  • „Luxemburg X", für Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland (außer Frankreich und Deutschland)

  • Luxemburg Y", für in Frankreich ansässige Steuerpflichtige

  • „Luxemburg Z", für in Deutschland ansässige Steuerpflichtige

Das Formular 163 (Jahresabrechnung) muss an eines der 6 RTS-Büros geschickt werden, die auch von Ihrer Gemeinde abhängen.

 Wenn Sie im Laufe des Jahres umgezogen sind, sollten Sie sich an das Finanzamt wenden, das am 1. Januar des Steuerjahres von der Gemeinde abhängig war, in der Sie wohnten.

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